Dienstag, 17. März 2015

Erörterung zum Thema: Welche positiven und negativen Aspekte von Gewalt gibt es möglicherweise? (Ausschnitt)

Gliederung

A: Einleitungssatz:
Die Anwendung von Gewalt scheint seit jeher ein Thema der Menschen bzw. der unterschiedlichen Gesellschaften zu sein, dem nicht nur negative, sondern auch positive Aspekte abgewonnen werden.

B: Hauptteil:
I. Positive Aspekte der Gewalt
1. Aspekte der Selbstwerterhöhung
1.1. Vergrößerung des Ansehens
1.2. Vergrößerung der Aufmerksamkeit
1.3. Erfolg durch Gewalt

2. Eigenschutz
2.1. Notwehrhandlungen
2.2. Zivilcourage sich und anderen gegenüber

....

II. Negative Aspekte der Gewalt
1. Schädigungen und Verletzungen durch Gewalt
1.1. Schmerz
1.1.1. Innerlicher Schmerz / Seelischer Schmerz durch Gewalt
1.1.2. Äußerlicher Schmerz / Körperlicher Schmerz durch Gewalt

2. Gesetz / Recht
2.1. Gewalt ist eine Straftat
2.2. Foltermethoden als Form der Gewalt sind verboten

....

C: Schlussteil
In einigen Situationen ist die Anwendung von Gewalt trotz einer allgemeinen Verurteilung und Verachtung durchaus sinnvoll.


Text


Einleitung
 Gewalt ist ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Sie kommt in fast jeder Altersklasse vor und ist augenscheinlich sehr vielfältig.
Medien berichten oft über unterschiedlichste Gewaltthemen, bei denen es häufig genug um ernsthafte Brutalitäten geht, die das Maß einer fairen Auseinandersetzung bei weitem übertreffen.
Doch was genau ist Gewalt überhaupt? Gewalt kann seelisch und körperlich verübt werden, sowohl Menschen gegenüber als auch Tieren.
Wir alle denken beim Thema Gewalt an etwas Negatives. Doch wenn es nur Nachteile gäbe, wäre es umso verwunderlicher, dass es dann überhaupt Formen der Gewalt gibt. Aufgrund dieser Frage möchte ich im Folgenden anhand einer Pro und Kontra Erörterung erläutern, ob es neben den negativen Aspekten auch positive Merkmale der Gewalt gibt bzw. ob Gewalt unter bestimmten Umständen auch sinnvoll sein kann.

Hauptteil (Ausschnitt)

(Ausschnitt!: Argument gegen die Gewalt):
Gewalt hat jedoch auch negative Aspekte, die ich im Folgenden erörtern werde.
Allein auf der juristischen Ebene gilt Gewalt grundsätzlich als Straftat und ist somit verboten. Die Gesetzgebung ist in allen demokratischen Ländern ausschlaggebend dafür, ob etwas als strafbar angesehen wird oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist Gewalt auf der Ebene der Justiz als Unrecht anzusehen und wird somit auch von der Gesellschaf moralisch verurteilt. Gewalt ist folglich auf der erwähnten juristischen Ebene stets als negativ zu beurteilen, auch wenn das Handeln in Notwehr gewisse Ausnahmen zulässt.
So ist zum Beispiel schon die Androhung von Gewalt eine Straftat und damit zu verurteilen. Es ist folglich nicht nur der gemeine Mord oder Totschlag als Gewaltverbrechen anzusehen, sondern genau genommen jegliche gewaltvolle Auseinandersetzung. Dies gilt auch dann, wenn es gar nicht zur gerichtlichen Anklage kommt.
Viele Straftäter kalkulieren jedoch genau diesen Umstand mit ein, in der Hoffnung, aufgrund einer Überlastung der Gerichte oder aufgrund einer verringerten Schwere der Tat nicht angeklagt zu werden. Viele körperliche Auseinandersetzungen sind somit als negative Form der Gewalt anzusehen, unabhängig davon, ob sie gerichtlich verfolgt werden oder nicht.

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